Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. März 2026

⚠️ Hinweis: Diese AGB wurden auf Basis des beschriebenen Geschäftsmodells erstellt und stellen keine Rechtsberatung dar. Vor dem Go-Live empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, insbesondere hinsichtlich RDG-Konformität und Vergütungsstruktur.

Inhaltsübersicht

  1. Geltungsbereich und Anbieter
  2. Leistungsgegenstand
  3. Vertragsschluss
  4. CO₂-Check — kostenlose Erstprüfung
  5. Nebenkostenaudit — kostenpflichtiges Jahresaudit
  6. Vergütung und Erfolgsbeteiligung
  7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  8. Haftung und Haftungsbeschränkung
  9. Vertraulichkeit und Datenschutz
  10. Laufzeit und Kündigung
  11. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Jan Illmer, Ebertystr. 33, 10249 Berlin (nachfolgend „Anbieter") und seinen Auftraggebern über die unter www.gewerbemietberater.de angebotenen Leistungen geschlossen werden.
  2. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Angebot ausgeschlossen.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht.

§ 2 Leistungsgegenstand

  1. Der Anbieter erbringt Prüf- und Beratungsleistungen im Bereich des gewerblichen Mietrechts, insbesondere:
    • die Prüfung von Heizkostenabrechnungen auf korrekte Aufteilung der CO₂-Kosten gemäß dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG),
    • die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen auf Umlagefähigkeit der einzelnen Positionen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen,
    • die Erstellung von Befundberichten sowie die Vorbereitung von Musteranschreiben zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber dem Vermieter.
  2. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die erstellten Anschreiben und Berichte stellen keine anwaltliche Beratung oder Rechtsvertretung dar. Für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Vermieter und etwaige rechtliche Schritte ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  3. Ein Erfolg — insbesondere die tatsächliche Erstattung durch den Vermieter — wird vom Anbieter nicht geschuldet. Der Anbieter schuldet die sorgfältige Prüfung und Aufbereitung der übermittelten Unterlagen (Werkleistung).
Hinweis: Der Anbieter ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsdienstleistungen i.S.d. RDG. Die bereitgestellten Anschreiben sind Mustervorlagen auf Basis der gesetzlichen Lage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars auf der Website stellt eine unverbindliche Anfrage des Auftraggebers dar, kein verbindliches Angebot.
  2. Nach Eingang der Anfrage meldet sich der Anbieter innerhalb von drei Werktagen beim Auftraggeber. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
  3. Für jeden beauftragten Leistungstyp (CO₂-Check oder Nebenkostenaudit) wird eine separate Auftragsbestätigung erteilt, in der Leistungsumfang, Vergütung und ggf. Fristen festgelegt werden.
  4. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert und ist nach Vertragsschluss für den Auftraggeber nicht mehr zugänglich, weshalb dem Auftraggeber empfohlen wird, die Auftragsbestätigung zu archivieren.

§ 4 CO₂-Check — kostenlose Erstprüfung

  1. Der CO₂-Check umfasst die Prüfung einer vom Auftraggeber übermittelten Heizkostenabrechnung auf korrekte Aufteilung der CO₂-Kosten gemäß § 5 CO₂KostAufG sowie die Berechnung eines etwaigen Erstattungsanspruchs des Auftraggebers gegenüber dem Vermieter.
  2. Die Erstprüfung ist für den Auftraggeber kostenlos. Eine Vergütung fällt ausschließlich im Erfolgsfall gemäß § 6 dieser AGB an.
  3. Der Anbieter liefert dem Auftraggeber einen schriftlichen Befundbericht sowie — bei positivem Befund — ein vorbereitetes Musteranschreiben an den Vermieter.
  4. Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich, ob und in welcher Form er das Anschreiben an seinen Vermieter versendet. Der Versand erfolgt durch den Auftraggeber selbst.
  5. Der Anbieter weist ausdrücklich auf die gesetzliche Ausschlussfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Heizkostenabrechnung gemäß § 6 CO₂KostAufG hin. Die Einhaltung dieser Frist liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.

§ 5 Nebenkostenaudit — erweitertes Jahresaudit

  1. Das Nebenkostenaudit umfasst die vollständige Prüfung einer Betriebskostenabrechnung des Auftraggebers auf:
    • Umlagefähigkeit der einzelnen Betriebskostenpositionen gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen,
    • korrekte Aufteilung der CO₂-Kosten gemäß CO₂KostAufG,
    • formelle Anforderungen an die Abrechnung (Abrechnungszeitraum, Abrechnungsschlüssel, Belegeinsicht).
  2. Das Nebenkostenaudit ist für den Auftraggeber kostenlos. Eine Vergütung fällt ausschließlich im Erfolgsfall gemäß § 6 dieser AGB an.
  3. Der Anbieter liefert dem Auftraggeber einen schriftlichen Prüfbericht sowie — bei Feststellung von Fehlern — vorbereitete Musteranschreiben für die Geltendmachung der Ansprüche.

§ 6 Vergütung und Erfolgsbeteiligung

  1. Sämtliche Leistungen des Anbieters — sowohl der CO₂-Check als auch das Nebenkostenaudit — sind für den Auftraggeber kostenlos. Eine Vergütung fällt ausschließlich im Erfolgsfall an.
  2. Erfolg im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn der Vermieter des Auftraggebers infolge des vom Anbieter vorbereiteten Anschreibens eine Erstattung an den Auftraggeber leistet — gleich ob als Einmalzahlung, Gutschrift, Verrechnung oder in sonstiger geldwerter Form.
  3. Die Erfolgsbeteiligung beträgt 20 % des vom Vermieter tatsächlich erstatteten oder gutgeschriebenen Betrags (netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anfallend).
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, über den Eingang einer Erstattung durch den Vermieter zu informieren und den erstatteten Betrag mitzuteilen. Die Meldepflicht gilt ausdrücklich auch für Teilzahlungen, Vergleiche oder sonstige geldwerte Leistungen des Vermieters.
  5. Die Erfolgsbeteiligung wird nach Eingang der Erstattungsmeldung durch den Anbieter in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  6. Alle Preisangaben auf der Website verstehen sich als Nettobeträge. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen, soweit der Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist.
  7. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die Heizkostenabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung, den Mietvertrag (auf Anfrage) sowie sonstige relevante Korrespondenz mit dem Vermieter.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Weitergabe der übermittelten Unterlagen berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter verletzen.
  3. Verzögert der Auftraggeber die Übermittlung erforderlicher Unterlagen, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungsfristen entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die aus einer verspäteten Übermittlung resultieren, insbesondere nicht für den Ablauf von Ausschlussfristen.
  4. Der Auftraggeber hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er unabhängig vom Anbieter Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend macht oder mit dem Vermieter eine Einigung erzielt, die die beauftragte Leistung betrifft.
  5. Die Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 3 dieser AGB gilt ausdrücklich auch für Teilzahlungen, Vergleiche oder sonstige geldwerte Leistungen des Vermieters.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Vermieter auf ein Anschreiben reagiert, eine Erstattung leistet oder ein angerufenes Gericht im Sinne des Auftraggebers entscheidet. Die Einschätzung der Erfolgsaussichten durch den Anbieter ist eine nicht bindende fachliche Einschätzung.
  4. Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen übermittelt hat.
  5. Der Anbieter haftet nicht für den Ablauf gesetzlicher oder vertraglicher Fristen, insbesondere der 12-Monats-Ausschlussfrist gemäß § 6 CO₂KostAufG, sofern der Auftraggeber dem Anbieter die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Mietvertragsdaten, Abrechnungsunterlagen und Geschäftsinterna — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.gewerbemietberater.de/datenschutz.
  3. Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiterdaten aus Abrechnungen) verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Einmalige Leistungen (CO₂-Check, Nebenkostenaudit) enden mit Lieferung des Befundberichts und Abrechnung der Vergütung. Es entsteht kein Dauerschuldverhältnis.
  2. Etwaige laufende Beratungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.
  4. Im Falle einer Kündigung laufender Leistungen hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
  5. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet.