Seit 2023 müssen Vermieter 50 % der CO₂-Kosten tragen. Die meisten tun es nicht — aus Unwissen oder Kalkül. Wir prüfen Ihre Abrechnung und holen zurück, was Ihnen zusteht.
🔒 Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Kein Spam, kein Abo.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einem ersten Befund — ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
Kein Risiko, keine versteckten Kosten. Nur bei nachgewiesener Erstattung berechnen wir 20 % Erfolgsbeteiligung.
Warum das wichtig ist
Die meisten Gewerbe-Mieter zahlen zu viel — nicht weil der Vermieter böse ist, sondern weil niemand nachfragt.
Seit Januar 2023 muss der Vermieter mindestens 50 % der CO₂-Abgabe selbst tragen. In der Praxis passiert das selten — die meisten Abrechnungen ignorieren das Gesetz schlicht.
Instandhaltungsrücklagen, Verwaltungskosten oder Versicherungen für Vermieterrisiken dürfen nicht auf Sie umgelegt werden — passiert aber regelmäßig.
Mietanpassungen an den Verbraucherpreisindex werden manchmal zu hoch weitergegeben. Der Unterschied ist selten offensichtlich und kaum jemand rechnet nach.
Laut § 6 CO₂KostAufG verfällt Ihr Erstattungsanspruch unwiderruflich 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung. Wer zu spät handelt, verliert — auch wenn der Fehler nachweisbar ist.
So funktioniert es
Sie laden Ihre Abrechnung hoch. Den Rest erledigen wir.
Schicken Sie uns Ihre letzte Nebenkostenabrechnung — als PDF oder Foto. Das dauert zwei Minuten. Mehr brauchen wir fürs Erste nicht.
⏱ 2 Minuten AufwandUnser Team prüft die CO₂-Aufteilung, alle Nebenkostenpositionen auf Umlagefähigkeit und die Fristen. Sie erhalten einen klaren Befundbericht — ohne Juristendeutsch.
📬 Innerhalb von 3 WerktagenBei einem Befund erstellen wir ein rechtssicheres Anschreiben an Ihren Vermieter. Sie genehmigen — wir versenden. Bei erfolgreicher Erstattung berechnen wir 20 %. Ohne Erfolg: kein Honorar.
✓ Kein Risiko, kein VoraushonorarHäufige Fragen
Es dauert zwei Minuten. Sie riskieren nichts.
Und Sie erfahren endlich, ob Ihr Vermieter korrekt abrechnet.
Kein Abo · Keine Vorabkosten · Nur bei Erfolg 20 % Beteiligung